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Bestattungsfuhrwesen
in Deutschland

Bestattungsfuhrwesen in Prenzlau

Die Vorraussetzung für die Überführung eines Verstorbenen in Prenzlau ist die eindeutige Feststellung des Todes und die Ausstellung eines Totenscheines von einem Arzt. In der Regel findet eine Überführung zwischen dem Ort des Verstorbenen in Prenzlau und dem Bestattungshaus statt. Dabei können die Überführungen regional, aber auch überregional stattfinden. Das Zeitfenster, indem eine Überführung stattfinden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 24-36h. Überführungen von Prenzlau ins Ausland sind möglich, wenn ein mehrsprachiger Leichenpass vorhanden ist und gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden können.

Die Stadt Prenzlau

Prenzlau zählte im Mittelalter neben Frankfurt(Oder), Stendal und Berlin-Cölln zu den vier größten Städten der Mark Brandenburg. Sie war der Hauptort der historischen Landschaft Uckermark. Prenzlau ist Verwaltungssitz sowie Kreisstadt  des Landkreises Uckermark im Land Brandenburg. Die Stadt liegt etwa 50 km westlich von Stettin (Polen) und 100 km nördlich von Berlin. Zur Stadt Prenzlau gehören die Wohnplätze Wollenthin und Stegemannshof sowie die Ortsteile Dauer, Güstow (mit dem Wohnplatz Mühlhof), Schönwerder, Dedelow ( mit den Wohnplätzen Ellingen und Steinfurth), Alexanderhof ( mit Wohnplätzen Bündigershof und Ewaldshof ), Seelübbe ( mit Wohnplätzen Dreyershof, Magnushof und Augustenfelde ) und Klinkow ( mit dem Wohnsitz Basedow ). Die ehemals selbstständigen Gemeinden gehören seit dem 01. November 2001 zur Stadt Prenzlau.


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