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Bestattungsfuhrwesen
in Deutschland

Bestattungsfuhrwesen in Hamburg

Die Vorraussetzung für die Überführung eines Verstorbenen in Hamburg ist die eindeutige Feststellung des Todes und die Ausstellung eines Totenscheines von einem Arzt. In der Regel findet eine Überführung zwischen dem Ort des Verstorbenen in Hamburg und dem Bestattungshaus statt. Dabei können die Überführungen regional, aber auch überregional stattfinden. Das Zeitfenster, indem eine Überführung stattfinden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 24-36h. Überführungen von Hamburg ins Ausland sind möglich, wenn ein mehrsprachiger Leichenpass vorhanden ist und gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden können.

Die Stadt Hamburg

Die Hansestadt Hamburg ist ein eigenständiges Bundesland der Bundesrepublik Deutschland. Hamburg liegt an der Elbe in Norddeutschland und grenzt an die Bundesländer Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Die Stadt Hamburg grenzt an die Landkreise Pinneberg, Segeberg, Stormarn, Herzogtum Lauenburg, Harburg, Stade und Cuxhaven.


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