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Bestattungsfuhrwesen
in Deutschland

Bestattungsfuhrwesen in Oberschöna

Die Vorraussetzung für die Überführung eines Verstorbenen in Oberschöna ist die eindeutige Feststellung des Todes und die Ausstellung eines Totenscheines von einem Arzt. In der Regel findet eine Überführung zwischen dem Ort des Verstorbenen in Oberschöna und dem Bestattungshaus statt. Dabei können die Überführungen regional, aber auch überregional stattfinden. Das Zeitfenster, indem eine Überführung stattfinden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 24-36h. Überführungen von Oberschöna ins Ausland sind möglich, wenn ein mehrsprachiger Leichenpass vorhanden ist und gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden können.

Die Stadt Oberschöna

Die Gemeinde Oberschöna liegt mit seiner Fläche von 44,29km2 und rund 3300 Einwohnern im Landkreis Mittelsachsen in Sachsen. Oberschöna gliedert sich in die Ortsteile Bräunsdorf, Kleinschirma, Langenhennersdorf und Wegefarth. Zu den Nachbarorten gehören Striegistal, Großschirma, Hainichen, Freiberg, Oederan und Brand-Erbisdorf.


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